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Die Heiratsstrafe harrt weiter ihrer Abschaffung

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Die Heiratsstrafe harrt weiter ihrer Abschaffung
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Es war äusserst knapp. Dennoch steht das  Ergebnis: Das Stimmvolk hat die Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ abgelehnt.

Das überparteiliche Komitee ist enttäuscht, dass nicht endlich ein Systementscheid gefällt wurde. Das klare Ständemehr ist ein Zeichen für die gemeinsame Besteuerung. Verheiratete und eingetragene Paare müssen aber weiter auf den Ausgleich der Steuerlast warten. Der Auftrag an Bundesrat und Parlament bleibt: Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft.

Das Nein des Volkes ist kein Ja zur Beibehaltung der Heiratsstrafe. Mit Steuerausfällen, Spardrohungen und Nebenschauplätzen wurde die Abstimmungsvorlage, die eine Lösung für das jahrzehntelange bestehende Problem geboten hätte, bekämpft. Die Gegnerparteien und der Bundesrat sind nun in der Pflicht, die Heiratsstrafe gemeinsam zu beseitigen. Der Bundesgerichtsentscheid von 1984 muss endlich umgesetzt werden. Ehepaare und eingetragene Paare dürfen bei den Steuern und Sozialversicherungen gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr schlechter gestellt sein.

Kantone möchten keine Individualbesteuerung

Die kantonale Finanzdirektorenkonferenz hat sich mehrmals gegen die bürokratische Individualbesteuerung ausgesprochen. Und auch das heutige Ständemehr ist ein klares Zeichen für die gemeinsame Besteuerung. Bundesrat und Parlament sind angehalten, für die Abschaffung der Heiratsstrafe ein Modell einzuführen, welches nicht im Konflikt mit den kantonalen Steuersystemen steht. Die gemeinsame Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren, wie es alle Kantone kennen, muss die Basis sein für die Abschaffung der Heiratsstrafe.



Willkürliche Plafonierung anpassen

Viel zu wenig diskutiert wurde im Abstimmungskampf die Benachteiligung der Rentnerpaare bei den Renten. 87 % der eingetragenen und verheirateten Rentnerpaare in der Schweiz sind von einer Plafonierung bei der Rente betroffen. Während Konkubinatspaare 200 % der Rente erhalten, ist diese für sie bei 150 % begrenzt. Dies muss in der kommenden AHV-Revision berücksichtigt und angepasst werden. Eine Gesamtbetrachtung der Leistungen der Sozialversicherung ist hier zwingend, jedoch darf die Witwenrente nicht mit der Rente gleich gesetzt werden.

 

Artikel von: Überparteiliches Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA“
Artikelbild: © Andrey_Popov – shutterstock.com


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